Generell dürfen mit dem Semesterticket alle Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs in NRW genutzt werden. Dazu gehören U- und S-Bahnen, Busse und die Regional- und Nahverkehrszüge der deutschen Bahn, bzw. der Privatbahnen. Das Ticket berechtigt aber nur zur Fahrt in der zweiten Klasse, die Nutzung von IC-, EC- und ICE-Zügen ist nicht möglich.
Wo genau ist das Ticket gültig?
Das Semesterticket kann für Fahrten in ganz NRW genutzt werden. In Randgebieten kann es jedoch vorkommen, dass diese mit dem Ticket nicht befahren werden können.
Darf ich jemanden auf meinem Ticket mitnehmen?
Sonderregelungen, wie die Mitnahme einer weiteren Person oder von Fahrrädern, obliegen den jeweils zuständigen Regionalverbänden, daher gibt es hier unterschiedliche Regelungen. Studierende in Iserlohn und Soest dürfen keine weitere Person auf ihrem Ticket mitnehmen. Studierende in Hagen dürfen hingegen montags bis freitags ab 19:00 Uhr und samstags, sonntags und an Feiertagen ganztägig eine weitere Person mitnehmen. Dies gilt jedoch nur für Verbindungen innerhalb des Verkehrsnetzes des VRR.
Ich sitze in einem Zug und weder der Schaffner noch ich wissen, ob mein Ticket für diese Verbindung gilt. Was kann ich tun?
Das Zugpersonal weiß in der Regel, auf welchen Strecken und in welchem Verkehrsmittel das Ticket gültig ist. Sollte es jedoch einmal zu einer solchen Situation kommen, bietet die Bahn eine Servicehotline, bei der sich auch Zugpersonal informieren kann. Diese ist unter +49 (0) 1803 / 194 194 zu erreichen.
Was passiert, wenn ich im Zug sitze und mein Ticket vergessen habe?
Sollte das Semesterticket oder auch der angegebene Lichtbildausweis bei einer Fahrausweisprüfung nicht vorliegen, so wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 60,00€ fällig, über das der Fahrgast eine Zahlungsaufforderung erhält. Kann jedoch innerhalb von 14 Tagen die Fahrberechtigung in einem Service-Center der deutschen Bahn nachgewiesen werden, so verringert sich dieses Entgelt auf eine Bearbeitungsgebühr von 7,00€.
Diese Regelung gilt jedoch nur für Zugreisen, für Busfahrten gelten die Regelungen des jeweiligen Verkehrsbetriebs.
Wer hilft mir bei Problemen
Als erste Anlaufstelle bietet sich der AStA als Vertragspartner der Deutschen Bahn und der Regionalbetriebe an.
Weiterführende Hilfe bietet die „Schlichtungsstellle Nahverkehr“. Zu finden sind diese unter
http://www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de