Gleichstellung

Beauftragte für Gleichstellung der Studierendenschaft*

Herzlich willkommen auf der Webseite des AStA der FH Südwestfalen! Hier möchten wir Ihnen die Beauftragte* für Gleichstellung der Studierendenschaft vorstellen, die sich leidenschaftlich für die Förderung der Gleichstellung und die Bekämpfung von Diskriminierung an unserer Hochschule einsetzt.

Aufgaben und Zuständigkeiten:

Definition und Sichtbarkeit: Die Beauftragte* für Gleichstellung identifiziert sich unter der Bezeichnung „Frau“ und setzt sich für eine inklusive und sichtbare Hochschulkultur ein.

Überprüfung auf Diskriminierung: Die Beauftragte* überprüft strukturelle und inhaltliche Elemente der FH Südwestfalen sowie der Studierendenvertretung auf diskriminierende und sexistische Aspekte und wirkt diesen aktiv entgegen.

Beratung für Studierende: Als Ansprechpartnerin* steht die Beauftragte* den Studierenden beratend zur Seite, insbesondere bei Fragen zur Gleichstellung und Diskriminierung.

Engagement für alle Studierenden: Die Beauftragte* setzt sich engagiert für die Belange aller Studierenden ein, insbesondere für diejenigen, die aufgrund ihrer Genderidentität oder sexuellen Orientierung benachteiligt werden oder Diskriminierung erfahren.

Förderung genderneutraler Sprache: Die Beauftragte* setzt sich aktiv für eine genderneutrale und gendersensible Sprache innerhalb der Fachhochschule ein, insbesondere in der Studierendenvertretung und der Studierendenschaft.

Vernetzung und Weiterbildung: Die Beauftragte* pflegt regelmäßigen Kontakt mit der Gleichstellungsbeauftragten und der Gleichstellungskommission der FH, um sich über aktuelle Probleme und Projekte auszutauschen. Zudem engagiert sie sich hochschulübergreifend und nimmt an Weiterbildungen teil.

Koordination von Veranstaltungen: Als Koordinationsstelle für Veranstaltungen der Studierendenschaft, die sich mit Gleichstellung und Diskriminierung befassen, unterstützt die Beauftragte* bei der Organisation dieser Events.

Teilnahme an Gremiensitzungen: Die Beauftragte* nimmt mit beratender Stimme an allen Sitzungen des StuPa und seiner Ausschüsse sowie des AStA teil. Sie kann nicht von den Sitzungen ausgeschlossen werden, außer bei ihrer eigenen Wahl.

Stellvertretung und Delegation: Die Beauftragte* kann Aufgaben und Pflichten auf ihren Stellvertreterin übertragen, um eine effiziente Arbeitsweise sicherzustellen.