Härtefallantrag

Antrag auf Härtefallausgleich für den Sozialbeitrag der Studierendenschaft/SemesterticketNRW

Seit dem Sommersemester 2018 besteht bei sozialen Härtefällen die Möglichkeit, den Studierendenschaftsbeitrag und den Semesterticketbeitrag durch die Studierendenschaft zu erlassen oder zu erstatten. Zuständig ist der Sozialausschuss des Studierendenparlamentes.

Wichtig: Dieser Antrag ist ein finanzieller Härtefallantrag. Die Frage, ob das Ticket genutzt werden kann, spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle. Wer den Beitrag der Studierendenschaft (incl. Semesterticket) erlassen bekommt, darf das Ticket selbstverständlich weiter nutzen.

Studierende, die das Ticket z.B. wegen eines Auslandsaufenthalts nicht nutzen können, beurlaubt sind oder nach der Schwerbehindertenregelung einen Anspruch auf Beförderung haben, können mit entsprechendem Nachweis das Geld von AStA erstattet bekommen.

Die ordentlichen Studierenden der FH Südwestfalen können diesen Härtefallantrag stellen. Bei der Abgabe des Antrags müsst Ihr Nachweise über Einkommen, Vermögen, Miete, Krankenversicherung und Kinder vorlegen. Die Anträge können persönlich oder per Post beim AStA-Sekretariat in Iserlohn, eingereicht werden. Der Antrag auf Erlass muss in den ersten sieben Tagen nach Beginn der Rückmeldefrist abgegeben werden. Die schriftliche Antragstellung muss persönlich oder per Post im AStA-Sekretariat erfolgen.

AStA-Sekretariat

c/o Fachhochschule Südwestfalen

Frauenstuhlweg 31

58644 Iserlohn

Bei Erst-/Neueinschreibung kann der Antrag auf Erlass bis zu sieben Tagen nach Eingang der Zahlungsaufforderung vom Studierenden-Servicebüro abgegeben werden.

Benötigt werden mindestens:

  • Alle Kontoauszüge der letzten 3 Monate (von allen Konten, Kreditkarten …)
  • Nachweise über Einkommen/Unterhaltszahlungen (z.B. Sparbuch, Kontoauszüge, etc.)
  • Unterlagen zum vorhandenen Vermögen (z.B. Sparbuch, Depotauszüge, etc.)
  • Mietvertrag, Strom- und Gasrechnung
  • Personalausweis oder Meldebescheinigung
  • Bescheinigung über Höhe der Krankenversicherungsbeiträge
  • Geburtsurkunden eigener unterhaltsberechtigter Kinder
  • Gegebenenfalls BAföG-Bescheid

Rechtsgrundlage für diese Regelungen ist die Beitragsordnung der Studierendenschaft und die Härtefallrichtlinien. Genaueres zum Antrag könnt ihr den Härtefallrichtlinien und dem Antrag entnehmen. Dieses findet ihr hier:

Wenn du Fragen zum Härtefallantrag oder zu deinem persönlichen Antrag hast, wende dich bitte an den Sozialausschuss: haertefall@asta-swf.de

Wenn du finanzielle Probleme hast, wende dich an unserer Sozialreferat. Die kennen auch andere Formen von Finanzhilfen und andere Unterstützungsmöglichkeiten. soziales@asta-swf.de