Semesterticketrückerstattung

Das Semesterticket ist durch eine Urabstimmung Teil des Sozialbeitrags, den jeder Student zahlen muss. Es gibt jedoch bestimmte Situationen, in denen dieser Beitrag entweder nicht bezahlt werden muss oder zurückerstattet werden kann. Die Rückerstattung des Tickets wird von unserem Sekretariat bearbeitet.

Freistellung vom Beitrag für das Semesterticket

Von der Bezugspflicht ausgenommen und nicht berechtigt zum Bezug des Deutschlandsemestertickets sind:

– Gasthörer und Zweithörer,

– Schwerbehinderte Menschen, die nach dem SGB IX Anspruch auf Beförderung haben und den Besitz des Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis und der zugehörigen Wertmarke nachweisen

Behinderte, die aufgrund ihrer Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können und einen entsprechenden Nachweis erbringen ( nur Hagen )

– Verbundstudierende

Studierende, die nachweislich ein Urlaubs- oder Auslandssemester antreten

Die entsprechenden Nachweise müssen dem Studierendensekretariat bei der Einschreibung oder Rückmeldung vorgelegt werden. Falls dies versäumt wird, kann der Rückerstattungsantrag bei uns eingereicht werden.

Gründe für die Rückerstattung

- Exmatrikulation / Nichtannahme des Studiums
- Auslands-/Urlaubssemester (& studiumsbezogener Aufenthalt im Ausland >3 Monate)
- Bei Einschreibung an mehreren Hochschulen kannn das Ticket an einer Hochschule erstattet werden

Hier finden Sie die Semesterbeiträge für das Wintersemester 2023/2024 an der Fachhochschule Südwestfalen (FH SWF) für die verschiedenen Standorte, einschließlich Meschede, in einheitlicher Form.

Standorte Hagen, Iserlohn und Soest:

  • Sozialbeitrag: 110.00 Euro
  • Studierendenschaftbeitrag: 16.00 Euro
  • Deutschlandsemesterticket: 176,40 Euro
  • Gesamt: 302.40 Euro

Standort Meschede:

  • Sozialbeitrag: 110.00 Euro
  • Studierendenschaftsbeitrag: 16.00 Euro
  • Gesamt: 126.00 Euro (kein Semesterticket)

Haftungsausschluss: Die vorstehenden Informationen zu den Semesterbeiträgen an der Fachhochschule Südwestfalen (FH SWF) wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Es wird jedoch keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Informationen übernommen. Es wird dringend empfohlen, die genauen Beiträge und Konditionen direkt bei der FH SWF oder einer anderen offiziellen Quelle zu erfragen.

Semesterticketrückerstattung Informationen

Die Anträge für die Rückerstattung des Semestertickets müssen vor Beginn des jeweiligen Semesters eingegangen sein.

Wenn der Antrag nach Semesterbeginn eingeht, wird für jeden Monat 1/6 abgezogen. ( Exmatrikulation – Hagen )

Die Fahrberechtigung erlischt mit Exmatrikulation.

Nichtnutzung des Tickets begründet keine Berechtigung auf Erstattung des Ticketbeitrages.

Die Anträge werden erst mit Beginn des Semesters bearbeitet, vorher kann keine Erstattung erfolgen.

Bitte tragen Sie eine gültige Mailadresse ein, dass wir Sie im Fall von Rückfragen erreichen können.

Den Eingang des Antrages können wir auf Grund der Menge nicht bestätigen.

Den Antrag findet ihr hier:

Antrag auf Rückerstattung des zweckgebundenen Beitrags für das Semesterticket

Application for Reimbursement of the Contribution for the Semester Ticket