Semesterticket-rückerstattung

Das Semesterticket ist durch eine Urabstimmung Teil des Sozialbeitrags, den jeder Student zahlen muss. Es gibt jedoch bestimmte Situationen, in denen dieser Beitrag entweder nicht bezahlt werden muss oder zurückerstattet werden kann.Die Rückerstattung des Tickets wird von unserem Sekretariat bearbeitet.

Freistellung vom Beitrag für das Semesterticket

Gasthörer und Zweithörer, Studierende im Urlaubssemester oder Menschen mit Behinderungen, die entweder kostenlos reisen können oder aufgrund ihrer Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können. In diesen Fällen erheben wir nur den reduzierten Semesterbeitrag. Die entsprechenden Nachweise müssen dem Studierendensekretariat bei der Einschreibung oder Rückmeldung vorgelegt werden. Falls dies versäumt wird, kann der Rückerstattungsantrag bei uns eingereicht werden.

Gründe für die Rückerstattung

Exmatrikulation im aktuellen Semester Urlaubssemester (wenn nach Ende der Rückmeldefrist verspätet beurlaubt wird) Wohnsitz außerhalb von NRW Semester oder Praktikum im Ausland oder außerhalb von NRW. Verspätete Immatrikulation Schwerbehindertenausweis mit entsprechenden Markierungen.

Hier finden Sie die Semesterbeiträge für das Wintersemester 2023/2024 an der Fachhochschule Südwestfalen (FH SWF) für die verschiedenen Standorte, einschließlich Meschede, in einheitlicher Form.

Standorte Soest und Iserlohn:

  • Sozialbeitrag: 110.00 Euro
  • Studierendenschaftbeitrag: 16.00 Euro
  • Semesterticket (inklusive Semesterticket NRW): 199.40 Euro
  • Gesamt: 325.40 Euro

Standort Hagen:

  • Sozialbeitrag: 110.00 Euro
  • Studierendenschaftsbeitrag: 16.00 Euro
  • Semesterticket (inklusive SemesterTicket NRW): 220.02 Euro
  • Gesamt 346.02 Euro

Standort Meschede:

  • Sozialbeitrag: 110.00 Euro
  • Studierendenschaftsbeitrag: 16.00 Euro
  • Gesamt: 126.00 Euro (kein Semesterticket)

Haftungsausschluss: Die vorstehenden Informationen zu den Semesterbeiträgen an der Fachhochschule Südwestfalen (FH SWF) wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Es wird jedoch keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Informationen übernommen. Es wird dringend empfohlen, die genauen Beiträge und Konditionen direkt bei der FH SWF oder einer anderen offiziellen Quelle zu erfragen.

Semesterticket-Rückerstattung Informationen

Bei Erstattung für den Aufenthalt außerhalb des Geltungsbereichs, müssen sie für Iserlohn/Soest min. 4 Monate und für Hagen min. 6 Monate bescheinigt haben.

Die Anträge für die Rückerstattung des Semestertickets müssen vor Beginn des jeweiligen Semesters eingegangen sein.

Wenn der Antrag nach Semesterbeginn eingeht, wird für jeden Monat 1/6 abgezogen.

Die Anträge werden erst mit Beginn des Semesters bearbeitet, vorher kann keine Erstattung erfolgen.

Bitte tragen Sie eine gültige Mailadresse ein, dass wir Sie im Fall von Rückfragen erreichen können.

Den Eingang des Antrages können wir auf Grund der Menge nicht bestätigen.

Den Antrag findet ihr hier:

Antrag auf Rückerstattung des zweckgebundenen Beitrags für das Semesterticket

Application for Reimbursement of the Contribution for the Semester Ticket